Liebe Patientin, lieber Patient,
als Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) erhalten Sie nach wie vor alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So steht es im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Krankenkassen zahlen dafür einen Pauschalbetrag, egal wie viele Leistungen die Patienten in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus gibt es wünschenswerte und nützliche medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die Sie aber aus sehr persönlichen Gründen von Ihrem Arzt wünschen.
Diese Wunschleistungen dürfen von Ihrem Arzt nicht über die Chipkarte erbracht und abgerechnet werden. Das heißt, Ihr Arzt darf diese Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkasse erbringen. Er muß Ihnen diese Leistungen, wenn Sie sie wünschen , als Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.
Es handelt sich um Leistungen, die
nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind, aber vom Patienten nachgefragt und gewünscht werden.
zwar Bestandteil des Leistungskatalogs sind, aber in der vorliegenden Situation aus ärztlicher Sicht nicht notwendig sind.
ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind.
nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, sondern vom Patienten, der diese Leistung ausdrücklich von seinem Arzt angefordert hat, privat bezahlt werden müssen.
Typische Beispiele hierfür sind:
Atteste und Bescheinigungen
Beratung und Durchführung von freiwilligen Reiseimpfungen
Sporttauglichkeitsuntersuchungen
Spezielle Laboruntersuchungen
Gesundheitsuntersuchung (Intervall-Check) außerhalb der 2-jährigen Krankenkassenregelung
Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten
Zu einer Grunduntersuchung im Rahmen der Vorsorge gehören nach Auffassung Ihrer Krankenkasse nur folgende Leistungen:
Körperliche Untersuchung
Urin Untersuchung
Blutuntersuchung: Blutzucker und Gesamtcholesterin
Noch nicht einmal ein Ruhe-EKG ist Bestandteil einer Gesundheitsuntersuchung. Auch wichtige Laboruntersuchung wie „Harnsäure“ und „Kreatinin“ (Nierenwert) gehören nicht mehr zum Leistungsumfang des Check up der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Wünschen Sie eine erweiterte Gesundheitsuntersuchung, als individuelle, auf Ihr Sicherheitsbedürfnis abgestimmte Gesundheitsleistungen, so ist dies aus medizinischer Sicht durchaus sinnvoll.
Unsere Praxis erbringt für Sie folgende sinnvolle Zusatzleistungen:
Ruhe-EKG
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Ultraschalluntersuchung für weitere Organe, je Organ
Lungenfunktionsprüfung
Langzeitblutdruck